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Begriff

Von Bauabrechnung oder Rechnung wird gesprochen, wenn der Unternehmer für sein Werk oder seine Teilleistungen, die zu einem Werk führen sollen, Rechnung stellt. Die Rechnungsstellung enthält 2 Elemente:

  • Information (Vorstellungsäusserung)
  • Zahlungsaufforderung (Willenskundgabe).

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