Gesetze
Art. 363 OR
A. Begriff
Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergütung.
Normen
Sofern vereinbart: SIA-Norm 118
» Rechnungsstellung nach SIA-Norm 118
Informationen zur Bauabrechnung / Rechnungsstellung des Bauunternehmers in der Schweiz
Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergütung.
Sofern vereinbart: SIA-Norm 118
» Rechnungsstellung nach SIA-Norm 118